Zusatzbetreuung für Gruppen
Gelegentlich fällt es Kindern und/oder Jugendlichen schwer sich auf ihr neues Lebensumfeld und die Gegebenheiten einlassen zu können, ihn als Ort des Lebens und der Gemeinschaft anzunehmen. Der Überforderung der Klient*innen kann von den Fachkräften aus dem Team nicht immer mit der erforderlichen Intensität begegnet werden. Es besteht daher die Möglichkeit einen Antrag bei dem zuständigen Jugendamt des Klienten auf eine sogenannte Zusatzbetreuung zu stellen. Pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Team der jeweiligen Wohngruppe angehören richten sowohl interne als auch externe Angebote an den jeweiligen Klienten, um Möglichkeiten der Entspannung sowohl für den Klienten als auch für die manchmal notwendige Entspannung in prekären Gruppensituationen anzubieten. Die Form der Begleitung im und durch den Gruppenalltag wird mit der Gruppenleitung des Klient*innen festgelegt, die Inhalte der Fachleistungsstunden werden dokumentiert.